
Liebe Musikfreunde und Musikfreundinnen, hier kommen die Allgemeinen Spielregeln:
1. Der Musikunterricht findet je nach Absprache der zeitlichen Intervalle, kontinuierlich in der Karthäuserstr. 12, 53129 Bonn statt. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird von den Teilnehmer/innen erwartet.
2. Während der Schulferien gemäß Nordrhein-Westfalen, findet kein Musikunterricht statt. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen Feiertagen, sowie in der Karnevalswoche kein Unterricht statt. Die Unterrichtsfreien Zeiten werden von Musikatelier bekannt gegeben. Das Musikatelier Sinn und Sein gewährleistet 38 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten gezahlt wird.
Auf Wunsch kann nach individueller Absprache, Musikunterricht in den Schulferien stattfinden und wird in Einzelstunden zusätzlich honoriert.
3. Fällt der Unterricht von seitens der Musiklehrer/innen aus, so wird sie/er von einer Vertretung gehalten oder euch wird ein Ersatztermin angeboten, ansonsten wird diese Stunde gutgeschrieben. Bei abgesagten Unterrichtsstunden Eurer-/Ihrerseits besteht die Möglichkeit diese Stunde zur entsprechenden Unterrichtszeit an eine andere Person (Geschwister, Freunde wir freuen uns auch auf Eltern) weiterzuleiten und mit uns und unseren jeweiligen Fähigkeiten eine Unterrichtsstunde zu erleben. Bitte rechtzeitig Bescheid geben! Sollten diese Alternativen nicht beansprucht werden können, muß die ausgefallene Stunde honoriert werden.
Es besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.
4. Das Musikatelier SinnundSein behält sich jederzeit vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstag oder den Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns in Abstimmung mit den Teilnehmern zu ändern, sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmeranzahl.
5. Der Unterrichtsvertrag kann schriftlich mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum 30.4, 31.8 oder 31.12 jeden Jahres verändert oder gekündigt werden. Das gesetzliche Kündigungsrecht bleibt aus wichtigem Grund unberührt. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden 10 € Bearbeitungsgebühren berechnet.
6. Das Musikatelier haftet nicht für Kleidung, Wertsachen oder andere mit gebrachte Gegenstände.
7. Die Unterrichtsgebühr gemäß aktuellem Preis wird vom Musikatelier SinnundSein jeweils vor einem Unterrichtsmonat (spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen) Monats per Bankeinzug vom Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen.
Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen einer Schriftform.